Versorgungssituation in der ambulanten Psychotherapie
Stand: 14. Juli 2026
In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gibt es aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen, über die ich Sie als Patientinnen und Patienten sowie Interessierte sachlich informieren möchte.
Absenkung der Vergütung – gerichtlich vorläufig gestoppt
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken; zugleich wurden die sogenannten Strukturzuschläge angehoben [1]. Auf eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg diese Absenkung mit rechtskräftigem Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 vorläufig ausgesetzt (Az. L 7 KA 11/26 KL ER) [2]. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache darf die Kürzung damit nicht angewandt werden. Das Gericht äußerte dabei erhebliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage des Beschlusses. Über die Klage selbst ist noch nicht entschieden; ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Rückkehr zur Budgetierung – inzwischen beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung beschlossen (318 zu 284 Stimmen bei 4 Enthaltungen); der Bundesrat verzichtete noch am selben Tag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, sodass das Gesetz in Kraft treten kann [3][4]. Die meisten Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Für die ambulante Psychotherapie bedeutet das im Kern [5]:
- Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) entbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen werden ab 2027 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
- Die EBM-Zuschläge auf den ersten Behandlungsabschnitt einer neuen Kurzzeittherapie entfallen zum 1. Januar 2027.
- Die bisherige Sonderstellung der Psychotherapie bei der Angemessenheitsprüfung der Vergütung entfällt.
- Als Schutzregelung gilt: Bei Versicherten, die sich am 31. Dezember 2026 in einer genehmigten, noch nicht abgeschlossenen Einzel- oder Gruppentherapie befinden, dürfen ein Jahr lang keine honorarbegrenzenden oder -mindernden Maßnahmen angewandt werden.
Ergänzend hat der Bundestag zwei Entschließungsanträge angenommen; die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, weitere Regelungen zur Sicherung begonnener Behandlungen in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zu beschließen [3]. Fachkammern und Berufsverbände warnen, dass die Rückkehr zur Budgetierung zu weniger Behandlungsplätzen und längeren Wartezeiten führen wird [6][7].
Was das für die Versorgung bedeutet
Die ambulante Psychotherapie macht nur einen kleinen Teil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus, ist aber für viele Menschen von erheblicher Bedeutung. Längere Wartezeiten können dazu beitragen, dass sich Beschwerden verfestigen und an anderer Stelle – etwa im stationären Bereich – höhere Kosten entstehen.
Mein Anliegen
Mir ist eine verlässliche und zeitnah verfügbare psychotherapeutische Versorgung für gesetzlich Versicherte wichtig. Mit diesen Hinweisen möchte ich zur Transparenz über die aktuelle Lage beitragen. Für Fragen zu Ihrer eigenen Behandlung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung; Hinweise zu Anmeldung und freien Plätzen finden Sie unter „Kontakt & Anmeldung".
Quellen und weiterführende Informationen:
[1] Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026): KBV-Vorstand enttäuscht – Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt. Praxisnachrichten, 12.03.2026. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026): Absenkung der Psychotherapie-Vergütung gestoppt. Pressemitteilung, 09.07.2026. https://www.kbv.de/presse/pressemitteilungen/2026/absenkung-psychotherapie-verguetung-gestoppt
[3] Bundesministerium für Gesundheit (2026): Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Meldung, 10.07.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026
[4] Deutscher Bundestag (2026): Namentliche Abstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 10.07.2026 (BT-Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016). https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1013
[5] Der Paritätische – Gesamtverband (2026): GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet – Wirkungen ausgewählter Regelungen. Fachinformation. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-verabschiedet-gkv-bstabg-wirkungen-ausgewaehlter-regelungen
[6] Bundespsychotherapeutenkammer: https://www.bptk.de
[7] Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV): https://www.dptv.de
[8] Aktionsbündnis Psychotherapie e.V.: https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info

