aktuelle Versorgungssituation

Versorgungssituation in der ambulanten Psychotherapie

Stand: Juni 2026

In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zeichnen sich gesundheitspolitische Veränderungen ab, über die ich Sie als Patientinnen und Patienten sowie Interessierte sachlich informieren möchte.

Absenkung der Vergütung
Zum 1. April 2026 wurde die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung um 4,5 Prozent abgesenkt. Grundlage ist ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 [1]. Eine gleichzeitige Anhebung der sogenannten Strukturzuschläge gleicht die Kürzung nur teilweise aus; je nach Praxis verbleibt unter dem Strich eine Absenkung von etwa 2,3 bis 2,8 Prozent [2]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gegen den Beschluss Klage angekündigt [3].

Geplante Budgetierung
Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor, psychotherapeutische Leistungen künftig wieder zu budgetieren, ihre Entwicklung an die sogenannte Grundlohnrate zu binden und bestimmte Zuschläge – etwa für die Kurzzeittherapie – zu streichen [4]. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren (erste Lesung im Deutschen Bundestag im Juni 2026) [4]. Fachkammern und Berufsverbände warnen, dass eine solche Deckelung zu weniger Behandlungsplätzen und längeren Wartezeiten führen würde [5].

Was das für die Versorgung bedeutet
Die ambulante Psychotherapie macht nur einen kleinen Teil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus, ist aber für viele Menschen von erheblicher Bedeutung. Längere Wartezeiten können dazu beitragen, dass sich Beschwerden verfestigen und an anderer Stelle – etwa im stationären Bereich – höhere Kosten entstehen [6].

Mein Anliegen
Mir ist eine verlässliche und zeitnah verfügbare psychotherapeutische Versorgung für gesetzlich Versicherte wichtig. Mit diesen Hinweisen möchte ich zur Transparenz über die aktuelle Lage beitragen. Für Fragen zu Ihrer eigenen Behandlung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung; Hinweise zu Anmeldung und freien Plätzen finden Sie unter „Kontakt & Anmeldung".

 

Quellen und weiterführende Informationen:

[1] Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026): KBV-Vorstand enttäuscht – Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt. Praxisnachrichten, 12.03.2026. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt

[2] Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (2026): Psychotherapie – Honorarkürzung gefährdet Versorgung. https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/psychotherapie-honorarkuerzung-gefaehrdet-versorgung

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026): Paukenschlag – KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen. Pressemitteilung, 03/2026. https://www.kbv.de/presse/pressemitteilungen/2026/paukenschlag-kbv-klagt-gegen-massive-kuerzungen-psychotherapeutischer-leistungen

[4] Deutscher Bundestag (2026): Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). BT-Drs. 21/6130, erste Lesung 12.06.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958

[5] Bundespsychotherapeutenkammer (2026): GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht beschließen! Pressemitteilung, 28.04.2026. https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-nicht-beschliessen/

[6] Bundespsychotherapeutenkammer u. a. (2026): GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – 9-Punkte-Erklärung. 29.04.2026. https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-jetzt-stoppen/

[7] Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV): https://www.dptv.de

[8] Aktionsbündnis Psychotherapie e.V.: https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info

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