Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die notwendigen Formalitäten (Probatorik, Antragstellung etc.) kläre ich gemeinsam mit Ihnen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und die Beihilfe ist grundsätzlich möglich. Höhe und Umfang der Erstattung (z. B. Anzahl der Sitzungen) richten sich nach Ihrem individuellen Tarif bzw. Ihren Beihilfebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Selbstzahler
Die Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Neben den Therapiesitzungen können – je nach Anliegen – weitere Leistungen wie diagnostische Verfahren, Testdiagnostik oder Berichte nach derselben Gebührenordnung hinzukommen. Umfang und Frequenz der Behandlung richten sich nach Ihren persönlichen Zielen.

