Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Kostenübernahme
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.
Die notwendigen Formalitäten, beispielsweise die probatorischen Sitzungen und eine gegebenenfalls erforderliche Antragstellung, kläre ich gemeinsam mit Ihnen.
Behandlungsplätze und Versorgungsauftrag
Meine Praxis verfügt über eine vertragspsychotherapeutische Zulassung mit einem hälftigen Versorgungsauftrag. Entsprechend ist die Anzahl der verfügbaren Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte begrenzt.
Ob derzeit freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, hängt von der aktuellen Auslastung meiner Praxis ab.
Anmeldung und Therapieplatzsuche
Für Terminanfragen und Informationen zur aktuellen Verfügbarkeit von Behandlungsplätzen können Sie sich während meiner telefonischen Erreichbarkeit an mich wenden. Weitere Informationen finden Sie unter „Kontakt“.
Bei der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde unterstützt Sie auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über www.116117.de.
Aktuelle Versorgungssituation
Die Rahmenbedingungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung unterliegen derzeit gesundheitspolitischen Veränderungen. Informationen zu den beschlossenen Vergütungsänderungen und zur geplanten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen ab 2027 finden Sie auf meiner Seite „Versorgungssituation“.

